Aktuelle Ausgabe von Acta Chiropterologica [Vol. 25 (1)]

Aktuelle Ausgabe von Acta Chiropterologica [Vol. 25 (1)]

Inhalt: Karyotype Evolution in Vespertilionoidea: Centromere Repositioning and Inversions in Molossidae (Chiroptera, Mammalia)Marianne Volleth, Klaus-Gerhard Heller, Christopher Tidemann, Hoi-Sen Yong, Martin Göpfert, Stefan Müllerhttps://doi.org/10.3161/15081109ACC2023.25.1.001KEYWORDS: Cytotaxonomy, chromosomal evolution, bat phylogenetics Karyotype Comparison of Five African Vespertilionini Species with Comments on Phylogenetic

BatNet: ein auf Deep Learning basierendes Tool zur automatischen Identifizierung von Fledermausarten anhand von Kamerafallenbildern

BatNet: ein auf Deep Learning basierendes Tool zur automatischen Identifizierung von Fledermausarten anhand von Kamerafallenbildern

Automatisierte Überwachungstechnologien können die Effizienz der ökologischen Datenerfassung erhöhen und den datengestützten Naturschutz unterstützen. Mit Infrarot-Lichtschranken gekoppelte Fotofallen können zur Überwachung von Fledermausbeständen in unterirdischen Überwinterungsquartieren eingesetzt werden, in denen sich im Winter Tausende von Individuen mehrerer Arten versammeln können.

Die Fledermausvielfalt steigert die Ökosystemleistungen: Belege für die Prädation von Kiefern-Prozessionsspinnern

Die Fledermausvielfalt steigert die Ökosystemleistungen: Belege für die Prädation von Kiefern-Prozessionsspinnern

Nadelwälder tragen zur europäischen Wirtschaft bei; seit Ende der 1990er Jahre sind sie jedoch durch einen invasiven Schädling, den Kiefern-Prozessionsspinner (Thaumetopoea pityocampa), zurückgegangen. Die Auswirkungen dieses Schädlings werden durch den Klimawandel zunehmend verschärft. Herkömmliche Bekämpfungsstrategien mit Pestiziden hatten negative Auswirkungen

Gerichtsurteile zur nachträglichen Abschaltung von Alt-Anlagen und Anbringung von Fledermauskästen im 1.500m-Radius

Gerichtsurteile zur nachträglichen Abschaltung von Alt-Anlagen und Anbringung von Fledermauskästen im 1.500m-Radius

Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.12.2023 müssen die Betreiber von Windrädern nachträglich eine Betriebsbeschränkung in Kauf nehmen. Die Naturschutzbehörden sind befugt nachträgliche Anordnungen zu stellen, um Verstöße gegen das artenschutzrechtliche Tötungs- und Verletzungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr.