(Text: NI): Die Naturschutzinitiative e.V. (NI), der Verein für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität e.V. (VLAB) und die Gesellschaft zur Rettung der Delphine e.V. (GRD) reichen wegen fortlaufender und systematischer Verstöße gegen das EU-Naturschutzrecht eine Beschwerde bei der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland ein.
Das Ziel ist es, dass der Europäische Gerichtshof die Unvereinbarkeit der neuerlichen Gesetzesänderungen mit dem europäischen Recht feststellt. „Außerdem werden wir in dafür aktuell geeigneten Klageverfahren bei den Obergerichten beantragen, dass diese eine Vorlage beim Europäischen Gerichtshof veranlassen. Erst kürzlich hatte der EuGH die Bedeutung der Vorlagepflicht durch die nationalen Gerichte verdeutlicht und klargestellt, welche Kriterien die nationalen Gerichte zu beachten haben“, betonten Harry Neumann, Vorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI), Johannes Bradtka, Vorsitzender des Vereins für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität e.V. (VLAB) und Sigmar Solbach, Vorsitzender der Gesellschaft zur Rettung der Delphine e.V. (GRD).
Der Deutsche Bundestag habe mit den jüngsten Gesetzesänderungen die Reihe „Unionsrechtswidriger Abbau des Naturschutzes, ohne den Ausbau der erneuerbaren Energien zu erreichen“, fortgesetzt, betonen die drei Verbände.
Ein von der Naturschutzinitiative e.V. (NI) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten komme nun zu dem Ergebnis, dass abermals systematische Verstöße gegen das Recht der Europäischen Union vorlägen. „Die Gesetzesänderungen schleifen die Naturschutzstandards und bauen den Schutz der Biodiversität auf rechtswidrige Art und Weise ab. Dies werden wir nicht akzeptieren“, erklärten die Verbandsvertreter.
Mehr dazu auf den Seiten der Naturschutzinitiative e.V.: https://www.naturschutz-initiative.de/index.php?option=com_content&view=article&id=1531&catid=21